Geschäftsführung (Pharmabereich)


Befähigungsnachweis

> Wodurch erfüllt SHG Consulting die notwendigen Befähigungsnachweis?

Zum Ausüben eines reglementierten Gewerbes in Österreich sind alle notwendigen fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachzuweisen. Im Falle des Großhandels mit Arzneimitteln und Giften ist zusätzlich eine Pharmagroßhandels-Befähigungsprüfung abzulegen.

SHG Consulting/Dr. Silvia Heise-Grubner erfüllt diese Voraussetzungen durch:

  • Studium der technischen Chemie
  • erfolgreich abgelegte Prüfung für den Großhandel mit Arzneimitteln & Giften
  • mehrjährige, einschlägige Tätigkeit in leitenden Funktionen

Praktische Umsetzung

> Wie erfolgt die Abwicklung?

Als reglementiertes Gewerbe erfordert der Großhandel mit Arzneimitteln und Giften in Österreich zwingend die Bestellung und Anstellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers im Ausmaß von mindestens 20 Std./Woche. Im Bedarfsfall kontaktieren Sie uns bitte.

Rechtliche Grundlagen

> Was sind die rechtlichen Grundlagen dafür?

Laut § 94 der Gewerbeordnung 1994 ist der Großhandel mit Arzneimitteln und Giften ein reglementiertes Gewerbe, für das Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind (BGBL 11. Februar 2003; 128. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Herstellung von
Arzneimitteln und Giften). Jedes Unternehmen, das in Österreich Großhandel mit Arzneimitteln und Giften betreibt,
benötigt daher einen gewerberechtliche/n Geschäftsführer/in, der/die diese Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Felsen Silvia Heise-Grubner